Rede unserer Stadtverordneten Sabine Leithäuser zum CDU-Antrag „Aufstellung eines Bebauungsplans für Bürgel“ 16. März 202216. März 2022 Es geht mal wieder um Bürgel – und das ist auch gut so!Es geht um das Ziel, die historische Bausubstanz in Bürgel zu sichern und behutsam weiterzuentwickeln. Für dieses Ziel gibt es hier im Hause und in Bürgel eine breite Mehrheit.Denn es gibt viele Gründe dafür: Identität, Heimat, Pflege des historischen Erbes, Schönheit, Lebensqualität…Und es gibt noch einen wichtigen Grund: den Klimaschutz. Denn Erhalt und Sanierung sind wesentlich ressourcenschonender und energiesparender als ein Neubau. Wie aber lässt sich der Ortskern in Bürgel bewahren und behutsam weiterentwickeln?Eine Säule ist, dass bei den Bürger:innen bereits verankerte Bewusstsein für den Ortskern weiter zu stärken und diese aktiv einzubinden. Mittlerweile – nach einem langen Prozess – profitiert Bürgel hier von der Aufnahme ins Förderprogramm „Lebendige Zentren“. Außerdem gilt es, finanzielle Anreize für die Gebäudesanierung zu setzen und die Bauherren in der Umsetzung nicht allein zu lassen. Eine weitere Möglichkeit bietet das rechtliche Instrumentarium, das parallel angewendet werden kann und soll. Zentral ist hier die Gestaltungssatzung, die uns jetzt endlich in kurzer Zeit vorgelegt werden wird. Das wichtigste Instrument zur rechtlichen Sicherung aber ist ein Bebauungsplan – und darum geht es ja in diesem Antrag. Tatsächlich ist es sinnvoll und üblich, die Ergebnisse von Städtebauprogarmmen langfristig über einen B-Plan zu sichern. Nun wird sich dieser Antrag nicht schnell umsetzen lassen – wir alle wissen doch, wie der Magistrat personell aufgestellt ist und wie lange ein Bebauungsplanverfahren dauert. In diesem Fall wäre aber allein der Aufstellungsbeschluss durchaus ein wirksames Mittel zum Zweck: Er begründet die rechtliche Voraussetzung für den Beschluss einer Veränderungssperre. Damit wäre kurzfristig schon ein umfassender Schutz der bestehenden Bausubstanz gegeben. Die Tücke aber liegt im Detail: Erlangt der B-Plan nicht innerhalb eines begrenzten Zeitfensters tatsächlich Rechtskraft, besteht ein Regressrisiko gegenüber Bauherrn, deren Bauanträge abgelehnt wurden. Wir konnten die Fragen dazu bislang nicht ausreichend klären und auch keine valide Risikoabschätzung vornehmen. Und so müssen wir den Antrag mit Bedauern ablehnen. Wir behalten uns aber vor, das Thema zum geeigneten Zeitpunkt wieder auf die Tagesordnung zu bringen. Soweit meine Rede, wie ich sie vorbereitet hatte, bevor ich den Ergänzungsantrag lesen konnte.Der Ergänzungsantrag zeigt nun, dass ich doch noch auf einen weiteren Punkt eingehen muss, der gegen den Antrag spricht:Eine Veränderungssperre greift in Privateigentum ein und muss gut begründet sein – auch und gerade in Bezug auf die Grenzziehung – sie muss rechtssicher sein. Wenn es nun innerhalb kürzester Zeit schon den ersten Antrag mit einer Änderung des Geltungsbereichs gibt, dann ist das kein gutes Zeichen. Da muss man genau in die Begründung schauen. Die Grenzen sind räumlich-städtebaulich zu begründen; un dwas müssen wir lesen: Es soll ein Grundstück der Kirche herausgenommen werden, um potentiellen Erweiterungsplänen nicht im Wege zu stehen. So geht das nicht. Das ist ein gefundenes Fressen für Bauherren, die gegen die Veränderungssperre klagen wollen – und sie werden gewinnen. Und dann schmuggeln Sie noch einen Bebauungsplanentwurf zur Kenntnisnahme als Planungshilfe ein. Es lässt mich zunächst ratlos, was das bedeutet. Welche Funktion oder Bindungswirkung soll das haben? Etwas offiziell zur Kenntnis zu nehmen, hat schon eine gewisse Bedeutung. Wir können einen Plan, der so kurzfristig zur eingereicht wird, nicht mal so eben zur Kenntnis nehmen. Da spielt es schon keine Rolle mehr, dass der Plan nicht lesbar ist – zumindest nicht auf meinen Endgeräten.