Vergangenen Donnerstag stand im Offenbacher Stadtparlament der Antrag zur Einführung einer Gefahrenabwehrverordnung auf der Tagesordnung, die den Verkauf und die Weitergabe von „Lachgas“ (Distickstoffmonoxid) an Minderjährige ausdrücklich verbietet.
Der Magistrat hat den Entwurf vorgelegt, nachdem am 9. Dezember 2024 ein überparteilicher Antrag zum Thema gestellt wurde. „Lachgas wird von vielen unterschätzt und ist zu leicht zugänglich. Mit der Verordnung arbeiten wir den ersten Teil des gemeinsamen Antrags ab und stellen klar, dass Lachgas keine Spaßdroge ist“, sagt Fraktionsvorsitzender Tobias Dondelinger.
Damit findet sich Offenbach in guter Gesellschaft mit benachbarten und vergleichbaren Städten in der Umgebung, in denen Lachgasverbote bereits beschlossen sind oder kurz davorstehen. „Für einen umfassenden Jugendschutz braucht es neben dem Verbot aber auch Aufklärung und Prävention, auch diese Punkte werden wir als Stadtverordnete weiterverfolgen“, so Dondelinger weiter.
Darüber hinaus unterstützt die grüne Fraktion auch ein generelles Verbot psychoaktiver Substanzen – insbesondere im Automatenvertrieb, um Lücken im Jugendschutz wie beispielsweise bei LSD-verwandten Substanzen zu schließen.
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