Rede unseres Stadtverordneten Kai Schmidt zum Antrag „Offenbacher Kultur-Stipendium“

Stadtverordneter Kai Schmidt
Kai Schmidt

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

„Kunst ist schön, macht aber viel Arbeit.“ Dieses berühmte und so oft genutzte Filmzitat, dass im Übrigen von Karl Valentin nie ausgesprochen wurde, lohnt sich noch einmal hervorzuholen. Denn, viel häufiger als bei anderen Arbeiten stellen sich bei künstlerischer Arbeit viele immer noch die Frage: Was ist sie wert? Um zu verdeutlichen worum es geht, wie falsch manche noch den Wert künstlerischer Arbeit bemessen, hier mal ein Beispiel:

Ein tatsächlicher Aushang eines Restaurants: „Wir sind ein kleines Restaurant und suchen Musiker, die bei uns auftreten wollen. Wir können zwar keine Gage zahlen, aber wenn Sie als musikalischer Act bekannt werden möchten, melden Sie sich bei uns.“

Die Antwort: „Wir sind eine Gruppe Musiker, die in einem recht großen Haus wohnt. Wir suchen ein Restaurant, das gelegentlich bei uns Catering macht, um bekannt zu werden. Wir haben zwar kein Geld, aber wenn allen Ihr Essen schmeckt, können wir das gern regelmäßig machen. Das wäre eine gute Reklame für Ihr Restaurant. Melden Sie sich gerne bei uns.“

Das Beispiel zeigt deutlich auf, wo Bezahlung oder Honorierung von Arbeit als selbstverständlich gesehen wird und wo nicht. Künstler:innen, wen wundert`s, müssen -wie jede:r andere- auch ihre Rechnungen bezahlen.

Ich zitiere noch einmal, dieses Mal studieren.de:

Frage: Kann man als Künstler gut leben?

Antwort an Schüler:innen, die daran denken ein Kunststudium aufzunehmen:

„Die Vorstellung ist romantisch, die Realität oft brotlos. Neben Kreativität und Talent brauchen angehende Künstlerinnen und Künstler für ihren Beruf eine überdurchschnittlich hohe Risikobereitschaft sowie ein glückliches Händchen für die Selbstvermarktung.“

Hier wollen wir ansetzen und mit der Einführung der beiden Stipendien „Offenbacher Künstler:in des Jahres“ und „Offenbacher Nachwuchskünstler:in des Jahres“ Künstler:innen finanziell unterstützen und ihnen somit fast ein Jahr die Ausübung ihrer Kunst zu ermöglichen. 10 Monate erhalten die Stipendiatinnen 800,- bzw. 400,- €. Hierbei geht es nicht um die reine Selbstverwirklichung von Künstlerinnen, sondern vielmehr darum einen Freiraum für sie zu schaffen zur künstlerisch-kreativen Entfaltung. Diese Freiheit zu gewährleisten ist und bleibt ein zentrales Anliegen kommunaler Kulturförderung.

Nach Ende des Stipendiums sollen alljährlich die Arbeiten der beiden Stipendiatinnen öffentlich präsentiert werden. Als Bedingung gelten: Die Künstlerinnen sollen ihren Lebens- oder Arbeitsmittel-punkt in Offenbach haben und in ihrer Arbeit während des Stipendiums einen Bezug zu unserer Stadt aufbauen. Wie im Antrag nachzulesen ist, soll die Auszeichnung zur Offenbacher Künstler:in des Jahres geehrt zu werden in wenigen Jahren eine Auszeichnung mir Rang sein. Die Preisträger:innen werden das Stipendium mit gewissem Stolz in ihrer Vita führen.

Wir wollen mit den Stipendien ein Signal an die Kunstschaffenden senden und sie somit an Offenbach binden. Damit stärken wir den Kreativstandort Offenbach.

Noch einmal zur richtigen Einordnung der Bedeutung von Kulturförderung:

Bis in die 80er Jahre galten kulturelle Aktivitäten quasi als „Sahnehäubchen“ bei der kommunalen Daseinsvorsorge, nachdem alle wirklich wichtigen Dinge wie Gas- und Wasserversorgung, Müllabfuhr  und Verkehrswesen bestellt und geregelt waren.

Heute weiß man, das kreativ-kulturelle Flair einer Stadt wird immer wichtiger. Für die Bevölkerung, aber auch für Unternehmen bei der Akquise von Mitarbeiter:in­nen spielt Kultur eine wachsen­de Rolle, sie bevorzugen kulturell lebendige Umgebungen.

Somit wird klar: Kulturförderung ist zentral für unser Standortmarketing und somit Image einer Stadt, ein Thema über das gerade in Offenbach immer wieder kontrovers diskutiert wird. Kommunale Kulturpolitik muss daher nachhaltig ausgestaltet und finanziert werden, was wir als ein Baustein mit der Einführung dieser beiden Stipendien gewährleisten.

Wir wollen nicht mehr und nicht weniger als im Sinne der grundgesetzlich geschützten Kunstfreiheit Freiräume ermöglichen, denn Kunst muss auch zweckfrei praktiziert werden können.

Das ist gut für die hiesige Kunstszene und gut für Offenbach.

Zum CDU-Antrag:

Ich lese aus ihrem Antrag, dass sie einen anständig honorierten Preis ablehnen und lediglich einen Nachwuchspreis befürworten, diesen zudem monetär noch niedriger ansetzen als in unserem Antrag.

Wir haben uns bei der Beratung zur Ausgestaltung eines Stipendiums, dass seinen Namen wert ist, auch an vergleichbare Stipendien anderer Städte orientiert. Darmstadt z.B. fördert für zwei Jahre den kostenlosen Aufenthalt im Atelierhaus Prinz mit einer monatlichen Zuwendung von 1.100 Euro, insgesamt: 26.400 €. Berlin vergibt jährlich 25 Arbeitsstipendien, die mit jeweils 16.000 € (8 Monate) oder 24.000 € (12 Monate) dotiert sind und in monatlichen Raten à 2.000 € ausgezahlt werden. Der städtische Peter Weiss-Preis in Bochum ist mit 15.000 € dotiert, das Saarbrücker-Förderstipendium mit 13.800 € und Frankfurts Atelierstipendium ist bei maximal 7.000 € begrenzt.

Zu den Anträgen der Stadtverordneten Endres, Schaper-Herget und Herget:

fällt mir ehrlich gesagt nichts Schlaues ein, auch nicht zu dem taktischen Winkelzug des Einreichens eigentlich wortgleicher Ergänzungs- und Änderungsanträge, aber dies wird sicherlich in Kürze hier erklärt werden. Mir will einfach nicht klarwerden, wieso Stadtverordnete eine höhere Kompetenz an den Tag legen sollten in Bezug auf die finalen Kriterien dieser beiden Stipendien als unser fachlich sehr gut besetztes Amt für Kulturmanagement. Diesem sollte man dementsprechendes Vertrauen entgegensetzen. Ein Konzept zur Zusammensetzung des Gremiums, dass über die Preisträger:innen entscheidet,  zu erstellen und auch zu den Kriterien, die im Antrag formuliert sind, dieses dann hier noch einmal zur Diskussion und Abstimmung vorzulegen halte ich nicht für zielführend.

Wir können insofern alle Änderungs- und Ergänzungsanträge zu unserem guten Antrag nicht zustimmen und bitten um Zustimmung zum Koalitionsantrag.

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