Rede unserer Fraktionsvorsitzenden Dr. Sybille Schumann zum Tagesordnungspunkt „Auslastung, Angebotsleistungen und Finanzierung des ÖPNV“ 25. Juni 202125. Juni 2021 Fraktionsvorsitzende Dr. Sybille Schumann Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, liebe Kolleginnen und Kollegen, Wir als Koalition bringen heute den Ihnen vorliegenden Antrag „Auslastung, Angebotsleitungen und Finanzierung des ÖPNV“ im Hause ein. Mit diesem beauftragen wir den Magistrat an der Kostenübernahme für den ÖPNV seitens der SOH von 8 Mio. € festzuhalten und 2022 sowie 2023 die Kostenübernahme um jeweils 1 Mio. € aufzustocken. Gleichzeitig soll bereits für den kommenden Haushalt 2022 vorgesehen werden, dass die direkten Zuschüsse der Stadt für den ÖPNV (öffentlichen Personennahverkehr) im Haushaltsjahr 2022 bei 3,7 Mio. € liegen. Für das Haushaltsjahr 2023 und im Rahmen der Mittelfristplanung für die Folgejahre sollen für den ÖPNV Zuschüsse aus dem städtischen Haushalt von jeweils 5 Mio. € eingeplant werden. Diese Zahlen liegen damit unter den bisher, d.h. im Haushalt 2021 veranschlagten Höhen, insbesondere in der Prognose für die Mittelfristplanung. Die Höhe der prognostizierten, erforderlichen Kostenübernahmen waren zuletzt, das heißt im Haushalt 2021 gegenüber 2019, stark angestiegen. Dafür verantwortlich ist einerseits das Wachstum der Stadt, welcher den Anschluss neuer Wohngebiete erforderlich macht, sowie andererseits zwei unplanbare Sondereffekte: Zum einen ein erheblicher Rückgang bei den Fahrgeldeinnahmen – bedingt durch viel weniger Fahrgäste wegen Corona und zum anderen durch eine, im Grunde sehr erfreuliche, überdurchschnittliche Tariferhöhung für die Fahrerinnen und Fahrer im ÖPNV. Sie fragen sich nun ganz bestimmt: Wie können die Grünen einen solchen Antrag mittragen, der im Grunde eine Kostendeckelung für den städtischen Anteil am ÖPNV vorsieht. Das als Fraktion einer Partei, die eine ganz klare Haltung zum ÖPNV hat und diesen zu dem als zentralen Baustein für eine Verkehrswende ansieht? Wir machen das, weil wir uns unserer Verantwortung sehr bewusst sind. Im Rahmen der KOA-Verhandlungen wurde auch ein Kassensturz durchgeführt. Und – wie wir alle auch aus der Genehmigung des Regierungspräsidiums (RP) für die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wissen, haben wir ein Finanzierungsproblem im Offenbacher Haushalt, insbesondere in Bezug auf die vorgelegte Mittelfristplanung. Daher müssen alle Leistungen, so wie auch alle geplante Maßnahmen und Ausgaben der Stadt Offenbach auf den Prüfstand und müssen zu möglichen Einsparungen beitragen. ALLE, und ich betone ausdrücklich ALLE Bereiche müssen dazu geprüft werden und ihren Beitrag leisten. So eben auch der ÖPNV. Mit der Überprüfung und den Möglichkeiten im ÖPNV mit weniger Zuschüssen aus dem öffentlichen Haushalt auszukommen wird nun als erstes begonnen. Warum beginnen wir mit einer solchen Überprüfung gerade beim ÖPNV? Weil es der Haushaltsposten ist, bei dem sich die Leistungen phasenversetzt im Haushalt niederschlagen. D.h. die Kosten des ÖPNV werden immer erst ein Jahr nach dem Entstehen der Leistungen durch den städtischen Haushalt ausgeglichen. Das bedeutet konkret, dass sich mögliche Anpassungen zum Fahrplanwechsel ab Dezember 2021 finanziell erst auf den städtischen Haushalt 2023 auswirken. Bei anderen Haushaltspositionen ist das in der Regel anders. Dort werden die Kosten im selben Haushaltsjahr abgerechnet und wirken sich somit nicht phasenversetzt aus. Damit wirken in anderen Bereichen sich mögliche Maßnahmen viel zeitnaher auf den Haushalt aus und brauchen daher nicht einen so langen Vorlauf. Wie sich die beschriebenen Deckelungen auf das Nahverkehrsangebot und auch auf die Beschäftigten der OVB/NIO tatsächlich genau auswirken, das wissen wir mit dem heutigen Tage nicht. Genau deswegen beauftragen wir den Magistrat (und damit die Verkehrsdezernentin und die NIO) im selben Antrag, kurzfristig ein Konzept zu erstellen, wie unsere Vorschläge realisiert werden können. Immer unter der Maßgabe unseres, im KOA-Vertrag festgeschriebenen Ziels – zu dem wir Grünen ausdrücklich stehen – dass wir einen bedarfsgerechten, leistungsfähigen ÖPNV für die Offenbacher Bürgerinnen und Bürger wollen. Für die tatsächliche Umsetzung eines solchen Konzeptes muss dann der gültige Offenbacher Nahverkehrsplan angepasst werden, so dass – wie im Antrag bereits vorgesehen – wir in der nächsten Stadtverordnetenversammlung diesem Konzept und dessen Umsetzung dann zustimmen müssten, wenn wir absehen, dass das entsprechend definierte Ziel gehalten wird. Uns Grünen, so wie sicherlich allen hier Anwesenden, ist natürlich klar, dass der Finanzierungsdeckel für den städtischen Zuschuss zum ÖPNV zu einer Reduzierung im aktuellen ÖPNV-Angebot führen wird. Diese Reduzierung muss vertretbar sein, das heißt Schülerinnen und Schüler müssen weiterhin gut zur Schule kommen, jede Bürgerin und jeder Bürger muss damit zur Arbeit, zum Arzt und zum Einkaufen kommen können. Es geht um die Teilhabe am Grundbedürfnis Mobilität, insbesondere von Menschen, die kein Auto haben. Das heißt die Bedarfe müssen genau geprüft werden und zu welchen Zeiten Takte gegebenenfalls reduziert werden können. Auf längere Frist ist im Rahmen des neu aufzustellenden Nahverkehrsplan 2022 -2026 zu überlegen, ob Streckenführungen optimiert und neu aufgestellt werden sollten, ob es hilfreich ist, On-Demand-Verkehre einzuführen, ob und wie Streckenverbindungen durch Verdichtungen und S-Bahnanschlüsse neu gedacht werden müssen, und nicht zu Letzt, wie dem geänderten Mobilitätsverhalten und Corona Rechnung getragen werden muss. Dabei ist immer zu bedenken: der ÖPNV ist Teil der Daseinsvorsorge und kein „nice-to-have“. Er trägt zu dem mit einem essentiellen Teil zum Offenbacher Luftreinhalteplan bei. Auch dieses ist bei der Konzepterstellung zu berücksichtigen. Und nicht zuletzt ist die OVB ein wichtiger Arbeitgeber für viele Busfahrerinnen und Busfahrer in unserer Stadt. In diesem Sinne, bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Auftrag an den Magistrat. Den Antrag finden Sie HIER im PIO der Stadt Offenbach.