Rede unserer Stadtverordneten Sabine Leithäuser zum Antrag der Fraktion OfA 12. Oktober 202112. Oktober 2021 Der Antrag der Fraktion OfA „Erweiterung des Kernbereichs des Zukunftskonzepts Innenstadt“ bezieht sich auf das Zukunftskonzept und hierbei um die Ausweitung der Grenzen des Kernbereichs.Dieses Konzept wurde in einem intensiven Prozess mit Akteuren aus Wirtschaft, Kultur, Handel, Gastronomie, mit Bürgern und Bürgerinnen entwickelt. Jetzt steht die Umsetzung an. Dazu brauchen wir Vertrauen und Klarheit und auch hier müssen wieder alle Beteiligten eingebunden werden. Und zum Vertrauen gehört, dass wir in diesem Haus nicht einfach en Passant etwas ohne die Beteiligung der Akteure verändern.Zur Klarheit gehört auch die genaue Definition von Grenzen. Schließlich müssen sich alle einig sein: In welcher räumlichen Abgrenzung bewegen wir uns hier? Die Grenze des Kernbereichs wurde nicht willkürlich festgelegt, auch sie ist das Ergebnis intensiver Arbeit und – wie im Konzept nachlesbar – gut begründet. Somit sind die Grenzen deutlich festgelegt: Marktstraße, Berliner Straße, Kaiserstraße, Geleitstraße.Das diese Grenzen sachgerecht, nachvollziehbar und richtig sind, begreifen wir auf den ersten Blick. Da braucht es keine unnötigen Diskussionen oder Erläuterungen, jeder weiß genau, wo es lang geht, für die weitere Arbeit ist das Gold wert. Wenn wir auf den Plan schauen, sehen wir fast ein Quadrat, das man sich leicht merken kann: Es strahlt Ruhe und Klarheit aus, Ihr Fokus richtet sich zentral auf die Mitte. Wird dieses Quadrat allerdings an einer Kante ausgefranst, gewinnt diese Ausbuchtung, über die das Auge stolpert, eine besondere Bedeutung.Nun vom inhaltlichen zum rechtlichen Teil einer Grenzänderung: Wenn es sich – wie der Antrag vermuten lässt – um eine Grenzziehung mit Folgen, also z. B. einer Fördermöglichkeit handelt, dann ist diese Grenzziehung auch rechtlich anfechtbar. Wenn es hierbei um Geld geht, ist die Chance einer Klage sehr realistisch. Und was ist der Anlass für den Antrag? Einzelne Projekte sollen alleine deshalb in den Kernbereich rücken, um ihnen eine Förderung zu ermöglichen! Das hat nicht nur ein Geschmäckle, das ist auch rechtlich höchst fragwürdig. Grenzen mit Rechtsfolgen müssen sachgerecht entwickelt und auch begründet werden, in der Regel sind das räumlich-funktionale Aspekte. Die Einbeziehung einzelner allein zum Zwecke der Vorteilsnahme ist nicht zulässig.Was ist, wenn sich nächstes Jahr ein Projekt noch weiter westlich ansiedelt? Erweitern wir das Gebiet dann einfach, oder warten wir, bis das Projekt sich über ein Gericht einklagt? Beides wünschen wir uns nicht.Und wie sieht es formal aus?Das Zukunftskonzept als Richtschnur für die zukünftige Arbeit haben wir im letzten Jahr zur Kenntnis genommen, die darin entwickelte Gebietsabgrenzung wurde also gar nicht von uns beschlossen. Wie aber ändert man einen nicht vorhandenen Beschluss? Ggf würde der Magistrat uns – es handelt sich ja um einen Prüf- und Berichtsantrag – einen Weg weisen; aber da wir aus den erwähnten Gründen ohnehin vor einer Grenzänderung warnen, wird der Prüfauftrag zu nichts führen, weshalb wir den Antrag ablehnen.Zum Schluss noch einige Worte zur eigentlichen Intention des Antrages:Dass wir den Antrag ablehnen, bedeutet nicht, dass wir uns der Unterstützung kultureller Projekte verschließen. Kreative künstlerischen Projekte sind ein starker Teil Offenbacher Identität. Die erwähnten Projekte sind ein weiterer Beweis für die junge, bunte und kreative Szene Offenbachs. Sie sind ein wichtiger treibender und zukunftsorientierter Motor unserer Stadtentwicklung. Es gilt unbedingt, sie zu unterstützen – aber sachgerecht und zielführend.Ein Wunsch oder Hinweis:Wenn man Anträge vom Ziel her aufbaut anstatt von indirekt wirkenden Lösungen, verspricht das eine andere Grundlage für Diskussionen. Bezgl. des Ziels wurden wir hier im Dunkeln gelassen, sollen aber vorauseilend die Grenzen ändern. Das irritiert. Stände stattdessen die Kulturförderung im Mittelpunkt, hätte sich möglicherweise eine andere, angemessene Lösung gefunden.