Offenbachs Grundschulen auf Ganztag vorbereiten

Rechtsanspruch Ganztagsbetreuung

Ab dem Schuljahr 2026/27 wird es den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in den Grundschulen geben. Dies bedeutet, dass die Stadt Offenbach Maßnahmen ergreifen muss, um die Schulen dafür auszurüsten. In der kommenden Sitzung des Stadtparlaments am 6. Juni werden der Bedarf und der dafür notwendige Ausbau und eine Priorisierung der einzelnen Grundschulen beschlossen.

Mit welchen Schulen zuerst begonnen werden soll?  „Diese Entscheidung ist keine einfache“, so Brigitte Koenen, Fraktionsmitglied und Mitglied im Ausschuss Kultur, Schule, Sport und Städtepartnerschaften. „Bei unseren zahlreichen Besuchen der Offenbacher Grundschulen und den Gesprächen mit den einzelnen Schulleiter:innen konnten wir hören und sehen, wie marode einige Schulen sind und dass fast an jeder die dann benötigten Räume fehlen.“ Obwohl seit Jahren schon die Renovierung und Erweiterung der Schulen höchste Priorität haben, warte manche Schule schon seit Jahrzehnten auf notwendige Instandsetzungen.

Wachstumsschmerzen an Grundschulen besonders sichtbar

Die Stadt hat seit 2007 bereits über 700 Millionen Euro für Neubauten, Erweiterungen und Sanierungen an den Schulen ausgegeben und trotzdem haben einige Grundschulen kaum Verbesserungen erfahren. Als wachsende Stadt mit begrenzten Mitteln baut Offenbach dem Bedarf an Schulplätzen hinterher. Die weiterführenden Schulen mussten ausgebaut und neue Grundschulen errichtet werden, ein neues Gymnasium ist in der Planung, um alle Kinder in Offenbach beschulen zu können. Die dringend notwendigen Sanierungen der älteren Grundschulen mussten dadurch immer wieder aufgeschoben werden. „Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung kommt die nächste Aufgabe, bei der wir die Grundschulen fit für den Ganztag machen wollen und müssen“, so Koenen. Klar sei daher auch, dass auch weiterhin nicht alles gleichzeitig umgesetzt werden könne.

Schulen brauchen Unterstützung beim Ganztag – Kommunen auch!

„In unseren Gesprächen mit den Schulleitungen haben wir mitbekommen, wie hoch die Belastung an den Schulen bereits ist“, so Koenen. „Viele Schulen sind durch Fachkräftemangel und ihre räumliche Situation schon stark belastet und müssen sich nun zusätzlich auf den Weg zur Ganztagsschule machen. Sie brauchen neue Konzepte zur Raumnutzung, müssen ihren Schultag neu denken.“ Hinzu komme, dass Offenbach eine wachsende Stadt ist. Laut einer Prognose des Schulamtes müssen fast alle Grundschulen bis zum Jahr 2029/30 mit 100 bis 200 zusätzlichen Schüler:innen rechnen, die weiteres Fachpersonal und Unterrichtsräume benötigen werden.

Die Stadt will die Schulen bei den anstehenden Schritten so gut wie möglich unterstützen und dafür auch die eigene Verwaltung aufstocken. Allerdings braucht Offenbach für all die Aufgaben selbst auch mehr finanzielle Mittel. Die Grünen fordern daher mehr Hilfe für Kommunen und Schulen, die den Ganztagsausbau gemeinsam schultern müssen. Sie fordern mehr finanzielle Unterstützung durch das Land und auch durch den Bund, sonst ist diese Mammutaufgabe nicht zu schaffen.

Rechtsanspruch bleibt richtig

Doch trotz aller Herausforderungen findet Fraktionsvorsitzende Sabrina Engelmann: „Der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Grundschulkinder kommt 2026 und das ist gut.“ Viele Kinder profitieren von einem längeren Schultag, das sei ein Schritt zu mehr Chancengleichheit. „Und Eltern können sich auf ein verbindliches Angebot verlassen. Vielen Frauen wird damit Erwerbsarbeit ermöglicht. Das ist nicht nur angesichts des überall bestehenden Fachkräftemangels wichtig, sondern auch ein Schritt zu mehr Selbstbestimmung, Gleichberechtigung und weniger Altersarmut“, erklärt Fraktionsvorsitzende Sabrina Engelmann. Ohne die Verpflichtung zum Ausbau würde er nicht in dieser Geschwindigkeit und diesem Ausmaß passieren, sind sich Koenen und Engelmann einig.

Den entsprechenden Antrag finden Sie im politischen Informationssystem Offenbach (PiO) unter Grundsatz- und Bedarfsbeschluss zur Sicherstellung von Raumkapazitäten zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Bildung und Betreuung im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/27 bis 2029/30 auf Grundlage der Bedarfsberechnung des Stadtschulamts

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