Rede unseres Co-Fraktionsvorsitzenden Tobias Dondelinger „Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht der Stadt in der Innenstadt (Vorkaufsrechtssatzung Innenstadt)“ 2. Februar 20242. Februar 2024 Photocredit: Von Eva K. - Eigenes Werk, GFDL 1.2, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=11768263 Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, wir entscheiden nun darüber, für das Gebiet der Offenbacher Innenstadt eine Vorkaufsrechtsatzung zu erlassen. Und ich muss sagen: Das ist auch gut so. Beim Spaziergang durch die Innenstadt wird schnell klar: Es liegt viel Arbeit vor uns, wenn wir das Areal wieder zu einem attraktiven Ort für die Bürger:innen, für Gäste und Gewerbetreibende machen wollen. Schnell liegt da der Schluss nahe, Politik müsse etwas tun und es stimmt: Von alleine wird es nicht besser und ohne politische Rahmensetzungen schon zweimal nicht. Maßnahmen wie die Gestaltungssatzung, natürlich nur, wenn sie auch richtig nachgehalten wird, versuchen Einfluss zu nehmen, aber am Ende ist es ohne die Immobilienbesitzer:innen in der Stadt kaum möglich, die Wende zu schaffen. Auch das Grüne Band, das die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt massiv verbessern wird, ist ohne Kooperation von den Eigentümer:innen von Grund und Boden kaum umzusetzen. Wer sich mit der Materie befasst, weiß aber, dass es ein zähes Geschäft ist, mit den Eigentümer:innen eine gemeinsame Linie zu vereinbaren. In dieser Situation ist es die richtige und zielführende Maßnahme, ein städtisches Vorkaufsrecht für das gesamte Areal zu etablieren. Natürlich wissen wir, dass das Ziehen eines Vorkaufsrechts einen massiven Eingriff ins private Eigentum darstellt, da wir damit die Käufer:innen von Grundstücken ja de facto gegen Entschädigung enteignen. Hier geht aber das Gemeinwohl eindeutig vor! Außerdem hat allein die Tatsache, dass wir dieses scharfe Schwert künftig im Arsenal haben, eine disziplinierende Wirkung. Spekulant:innen, die unerwünschte Nutzungen etablieren wollen, werden sich zweimal überlegen, ob die Offenbacher Innenstadt dafür ein guter Ort ist. Auch der Zeitpunkt, zu der die Satzung kommt ist günstig. Denn bei allen negativen Folgen, die die Krise im Einzelhandel in den deutschen Innenstädten mit sich bringt: Die Preise für Immobilien und Grundstücken in Innenstadtlagen dürften in den kommenden Jahren eine deutliche Korrektur erfahren. Hier ist doppelte Aufmerksamkeit gefragt, einerseits um unerwünschte Entwicklungen und Akteure zu verhindern. Andererseits kann die Stadt strategisch im Bodenmarkt aktiv werden und so weitere Spielräume und Bodenreserven für die künftige Stadtentwicklung schaffen. Diese Satzung ist ein mutiger Schritt, sie ist ein vernünftiger Schritt und sie ist ein Schritt, der zur rechten Zeit kommt. Wir freuen uns über breite Zustimmung!