Rede unseres Stadtverordneten Kai Schmidt zum Freie Wähler-Antrag „Übernachtungssteuer für Offenbach“ 26. Juni 202224. Juni 2022 Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, Kulturtaxe, Übernachtungs- oder Tourismussteuer, City-Tax, Beherbergungsabgabe oder einfach Bettensteuer. Das Thema ist ururalt. 1507 wurde sie in Baden Baden eingeführt. Sie wird von auswärtigen Besuchern pro Übernachtung erhoben, nicht von den Offenbacher:innen. Die Ortstaxe spielt in Tourismusregionen eine große Rolle, wo sie einen bedeutenden Beitrag zum Kommunalbudget leistet und der Finanzierung der Tourismusinfrastruktur dient. Jetzt hat es nun leider nicht geklappt, dass aus Offenbach ein Kurort wurde. Aber, nicht zuletzt aufgrund des ständig wachsenden Tourismus in unserer großen Nachbarstadt und auch der zahlreichen Messebesucher wachsen die Übernachtungszahlen in Offenbach -abgesehen vom Corona-Loch- seit Jahren kontinuierlich. Wie die Freien Wähler -ebenso interessiert wie wir Grünen- mitbekommen haben gab es jüngst zu dem Thema ein vielbeachtetes Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Darin heißt es unmissverständlich: Städte dürfen von Übernachtungsgästen eine Bettensteuer verlangen. Es sei mit dem Grundgesetz vereinbar, entschied das Gericht in Karlsruhe. Die Richterinnen und Richter wiesen Verfassungsbeschwerden von Hoteliers aus Hamburg, Bremen und Freiburg zurück. Die Steuer belaste die betroffenen Betriebe nicht übermäßig und die Länder seien auch befugt, entsprechende Gesetze zu erlassen, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Man darf überdies auch nicht vergessen, dass seit 2010 die Mwst. für Übernachtungen von 19 auf 7% gesenkt wurde. Das Spannende an dem Urteil ist, dass auch eine Bettensteuer für berufliche Übernachtungen verfassungsgemäß sei. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied 2012 nämlich, dass beruflich veranlasste Übernachtungen aus verfassungsrechtlichen Gründen von der Steuer auszunehmen seien. Für die Bestätigung, dass es sich hier nicht um marginale Summen handelt, die für uns als Kommune generiert werden können brauchen wir lediglich nach Frankfurt zu schauen. Dort existiert seit 2018 die sogenannte Tourismusabgabe von 2 € pro privater Übernachtung. Diese hat der Stadt Frankfurt Einnahmen in Millionenhöhe verschafft, die weit über die Erwartungen hinausgingen. Wir haben in Offenbach eines der geringsten Kulturetats im Vergleich zu anderen Großstädten, wir investieren auch nicht Unmengen in die Aufwertung unserer wenigen touristischen Angebote. Insofern macht es durchaus Sinn Einnahmen zu generieren, die direkt in unser schönes Bad Offenbach reinvestiert werden können. Somit dürfte klar sein: Die Grünen Offenbach sind FÜR eine Bettensteuer. So steht es in unserem Kommunal-Wahlprogramm aus letztem Jahr. Warum? Ständig reden wir hier über die Offenbacher Finanzsituation. Das Instrument einer Bettensteuer, die keiner Offenbacher Bürger:in weh tut, bringt uns Einnahmen und zwar nicht zu knapp. Relativ sicher sind anhand der Übernachtungszahlen, die wir kennen, sechsstellige Einnahmen im höheren Bereich zu erwarten. Solche legitimen Einnahmen, die Dutzende an deutschen Städten erheben, dürfen wir uns nicht entgehen lassen und deshalb macht es Sinn die Chancen – wie in diesem Prüf- und Bericht-Antrag der Freien Wähler gefordert wird – prüfen zu lassen, damit wir genaue Zahlen erhalten. Bis wir dann zu einer tatsächlichen Einführung dieser sinnvollen Steuer kommen, wird die Hotelbranche wieder auf Vorkrisenniveau laufen. Insofern sollte man nicht ihren Ruin voraussagen. Wir müssen damit leben, dass wir in unserer Koalition hierüber keine Einigkeit erzeugen konnten. Am End muss aber klar sein, dass wir Grünen grundsätzlich inhaltlich hinter diesem Antrag stehen. Danke!