Waldschwimmbad Rosenhöhe: Freier Eintritt für Kinder während der Sommerferien

Rede von Tobias Dondelinger in der Stadtverordnetenversammlung

Wer von Ihnen war dieses Jahr schon im Freibad? Am letzten Wochenende war es ja so heiß, dass wir mit den Kindern spontan beschlossen haben, dass eine kleine Abkühlung genau das Richtige wäre. Wir waren zwar nicht in Offenbach, sondern in der Eifel, aber ich denke das ging auch hier an dem Wochenende sehr vielen so und da ist es gut, wenn man einfach sagen kann: „So Kinder! Wir gehen ins Schwimmbad!“

Die Realität sieht aber in Offenbach für viele anders aus: Gerade größere Familien können das nicht mal so eben sagen, weil das dann doch ein Batzen aus der Haushaltskasse ist, der für eine spontane Aktivität draufgeht. Und dann ist noch kein Eis bezahlt und keine Schwimmbadpommes gegessen.

Mit Recht schauen wir ja öfter über die Grenze, nach Frankfurt und gucken uns an, wie die es machen. Dort hat man eine Lösung für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre: Die gehen kostenfrei ins Schwimmbad.

Das macht aus so vielen Perspektiven Sinn: Aus sozialer, aus sportlicher, aber auch aus Perspektive der Schwimmfähigkeit. Schwimmen üben lässt sich halt am besten im Schwimmbad. Und wer einmal das Seepferdchen hat, sollte dranbleiben, damit er nicht gleich wieder vergisst, wie man Arme und Beine im Wasser zu nutzen hat.

Aber gerade in diesem Jahr macht das auch Sinn, weil die Baumaßnahmen, die glücklicherweise ja jetzt gut vorangehen, das Schwimmvergnügen ein bisschen trüben. Wie man hört, ist es im Moment noch eine Herausforderung für die Gäste, sich im von der Bautätigkeit limitierten Schwimmbad zu orientieren. Da wäre es angemessen, den Nutzer*innen des Schwimmbads etwas zurückzugeben.

Natürlich könnte man dem entgegenhalten, dass wir eine arme Stadt sind und dass wir uns sehr genau überlegen müssen, welche Wohltaten wir unseren Bürger*innen zukommen lassen. Richtig. Deshalb haben wir im Vorfeld gefragt nach den erzielten Eintrittsgeldern im vergangenen Jahr, wo es die Einschränkungen durch Baumaßnahmen nicht gab.

Das Ergebnis: Hätten wir in der vergangenen Sommersaison von Kindern und Jugendlichen bis 14 Jahren keinen Eintritt verlangt, hätte das konservativ gerechnet ergeben:

Für Kinder: – 8760 €. Für Jugendliche, mit der Annahme, dass alle Ermäßigten Jugendliche unter 14 Jahren wären -13500 €. Für Familienkarten: -5250 €, wenn alle Familien mit nur einen Elternteil gekommen wären. In Summe wären das Mindereinnahmen von 27.510 €. Realistischerweise dürfte das aber wegen der genannten konservativen Rechnung deutlich weniger sein.

Jetzt mag man sagen: 27.500 Euro sind trotzdem viel Geld. Und das ist richtig. Wer aber schaut, was z. B. die Öffentlichkeitsarbeit bei anderen Baumaßnahmen kostet, der weiß: Diese 27.500 Euro sind ein Bruchteil. Und wer schaut, was wir -vollkommen zurecht und gut eingesetzt – an Verlustübernahme für den Betrieb des Schwimmbads im Haushalt stehen haben, der kommt in argumentative Nöte: Da steht für 2024 ein IST von 2,49 Millionen Euro, die übernommen werden. Für 2025 waren geplant 1,875 Millionen, für 2026 1,925 Millionen an Verlustübernahme.

Das heißt für den Haushälter, die hier veranschlagte Maßnahme, die direkt unseren Kindern und Jugendlichen zugutekäme, die hätte für 2025 aus der 1,875 eine 1,9 gemacht. In diesem Jahr hätten wir dann im konservativ gerechneten Fall eine Verlustübernahme von 1,95 Millionen stehen. Das wären dann knapp 1,3 Prozent mehr Verluste, die wir zu übernehmen hätten. Und damit hätten wir den Bürger*innen, unseren Kindern und Jugendlichen einen Ausgleich geschaffen für das getrübte Badevergnügen in diesem Jahr.

Und natürlich hätten wir durch diesen einmaligen Pilotversuch wertvolle Informationen darüber gewonnen, ob es für Offenbach nicht an dieser Stelle angezeigt und sinnvoll ist, dem Frankfurter Vorbild zu folgen und den Eintritt für unsere Kinder und Jugendliche, gerne auch bis 18, für die Zukunft frei zu stellen. Mit Blick auf unsere stätischen Museen und die Bibliothek haben sich entsprechende Maßnahmen als erfolgreich und sinnvoll erwiesen. Aber gerne können wir darüber diskutieren, wenn wir diesen Sommer Erfahrungen gesammelt haben.

Dass die Ermäßigungspolitik des Schwimmbads den anderen städtischen Einrichtungen entsprechen sollte, das dürfte wohl für uns alle außer Frage stehen, sodass Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung kostenfreien Eintritt haben und ALG II-Empfänger*innen ermäßigten Eintritt erhalten.

Außerdem sollten Auszubildende genauso Ermäßigungen erhalten, wie Studierende.

Sehr geehrte Kolleg*innen, ich denke es liegt auf der Hand, was hier sinnvoll und richtig ist. Was sowohl von den Zahlen her, als auch von unserer gesellschaftlichen Verantwortung und unserer Verantwortung gegenüber unseren jungen Menschen zu tun ist: Stimmen Sie zu und lassen sie unsere Kinder dieses Jahr das Schwimmbad kostenfrei nutzen!

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