Die Grünen Offenbach stehen in der gesamten Stadt für eine klimaangepasste Stadtentwicklung – für mehr Begrünung, Entsiegelung, Verschattung, Versickerung, Verdunstung, den Einsatz klimaneutraler Energien sowie eine maßvolle Dichte. Unser Ziel ist es, Offenbach auch in Zeiten des Klimawandels als guten Wohn- und Lebensstandort zu erhalten und weiterzuentwickeln. Diese Leitlinien gelten für uns bei allen größeren Bauvorhaben im Stadtgebiet – selbstverständlich auch für die geplante Bebauung in der Bieberer Straße 39.
Für die Umsetzung dieser Leitlinien haben wir uns zuletzt beim KWU-Areal eingesetzt und diese Leitlinien gelten für uns natürlich auch in Bezug auf die geplante Bebauung in der Bieberer Straße 39 und bei allen anderen größeren Vorhaben. Durch die von unserer Klimadezernentin, Sabine Groß, initiierte und mit den Stimmen der Koalition im Stadtparlament beschlossenen Niederschlagwassersatzung, haben wir eine verbindliche Rechtsgrundlage für den Umgang mit Niederschlagwasser geschaffen. Diese Vorgaben müssen auch vom Bauherrn beim Bauvorhaben in der Bieberer Straße umgesetzt werden. Das Umweltamt hat ein Klimagutachten für das Stadtgebiet erstellen lassen. In den Planungshinweiskarten ist das betreffende Gebiet als bioklimatischer Belastungsraum ausgewiesen. Die klimatische Situation für die Anwohnerinnen und Anwohner sollte sich für die Anwohnerinnen und Anwohner nicht weiter verschlechtern.
Nach Auskunft des Bauamtes soll die Genehmigung für das Bauvorhaben auf Grundlage von § 34 BauGB erfolgen. In diesem Verfahren bestehen keine Möglichkeiten seitens der Stadtverordneten und des Umweltamtes zusätzliche städtebauliche oder ökologische Vorgaben einzufordern. Sind die Voraussetzungen für eine Bebauung nach § 34 BauGB gegeben, kann die Stadt ausschließlich prüfen, ob sich ein Neubau in die Umgebung einfügt und die BauNVO sowie relevante Satzungen etc. eingehalten werden; weitergehende Festsetzungen sind dort nicht erlaubt.
Anders sieht es aus, wenn für das Vorhaben ein Bebauungsplan aufgestellt werden müsste. Dazu gehören Gutachten zum Verkehr, zum Boden und – für uns besonders wichtig – zum Klima genauso wie ein Regenwasserkonzept. Der Investor muss somit die Machbarkeit und die Vereinbarkeit mit öffentlichen Interessen seines Projekts vorab nachweisen. In dem zweistufigen Beteiligungsverfahren werden hierbei die Behörden und die Öffentlichkeit eingebunden, können Stellung beziehen, und die Interessen müssen berücksichtigt werden. Ein weiterer wesentlicher Unterschied: die Stadtverordneten sind bei der Aufstellung eines Bebauungsplans zu beteiligen. In diesem Fall können die Stadtverordneten zusätzliche ökologische oder städtebauliche Vorgaben verbindlich festlegen. Voraussetzung für die Aufstellung eines Bebauungsplans ist jedoch laut Gesetz das Vorliegen eines Planungserfordernisses.
Das sehr aktive Netzwerk aus der Nachbarschaft des Bauvorhabens hat zum gesamten Projekt einen umfangreichen Fragenkatalog erarbeitet und eingereicht. Dieser liegt nun beim zuständigen Bauamt zur Beantwortung vor. Wir danken dem Netzwerk ausdrücklich für dieses große Engagement und die sachliche Begleitung des Verfahrens. Unabhängig vom konkreten Verfahren bleibt für uns klar: Klimaanpassung, Aufenthaltsqualität und eine nachhaltige Quartiersentwicklung müssen zentrale Maßstäbe für die Stadtentwicklung in Offenbach sein. Gerade in bioklimatisch sensiblen Bereichen sind Durchlüftung, Begrünung und eine angemessene bauliche Dichte von besonderer Bedeutung. Dafür setzen wir uns weiterhin mit Nachdruck ein.